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   OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10   

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https://dejure.org/2010,8142
OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10 (https://dejure.org/2010,8142)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2010 - 17 WF 28/10 (https://dejure.org/2010,8142)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2010 - 17 WF 28/10 (https://dejure.org/2010,8142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehesache: Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Verfahrenskostenhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des Antragstellers zur Vorlage von Kontoauszügen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des Antragstellers zur Vorlage von Kontoauszügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 2
    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des Antragstellers zur Vorlage von Kontoauszügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1751
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10
    8 bb) In der Rechtsprechung zu § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I besteht grundsätzlich kein Zweifel daran, dass der Leistungsträger berechtigt ist, zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit von dem Anspruchsteller auch die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen (BSG Urteile vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - NVwZ-RR 2009, 1005, 1006 f. und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - veröffentlicht bei Juris, dort jeweils auch zur Frage der Zulässigkeit von Schwärzungen).

    cc) Die Anordnung der Vorlage von Kontoauszügen setzt auch keinen konkreten Verdacht dahingehend voraus, dass der Hilfesuchende falsche Angaben gemacht oder Einnahmen oder Vermögen verschwiegen hat (vgl. BSG Urteile vom 19. September 2008 aaO und vom 19. Februar 2009 aaO).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10
    8 bb) In der Rechtsprechung zu § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I besteht grundsätzlich kein Zweifel daran, dass der Leistungsträger berechtigt ist, zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit von dem Anspruchsteller auch die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen (BSG Urteile vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - NVwZ-RR 2009, 1005, 1006 f. und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - veröffentlicht bei Juris, dort jeweils auch zur Frage der Zulässigkeit von Schwärzungen).

    cc) Die Anordnung der Vorlage von Kontoauszügen setzt auch keinen konkreten Verdacht dahingehend voraus, dass der Hilfesuchende falsche Angaben gemacht oder Einnahmen oder Vermögen verschwiegen hat (vgl. BSG Urteile vom 19. September 2008 aaO und vom 19. Februar 2009 aaO).

  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10
    aa) Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe ist eine spezialgesetzlich geregelte Form der Sozialhilfe auf dem Gebiet der Rechtspflege (BGH Beschluss vom 30. September 2009 - XII ZB 135/07 - FamRZ 2009, 1994 [Tz. 9]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5181/95

    Wer Sozialhilfe beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10
    Diese Obliegenheiten aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I gelten grundsätzlich für alle Sozialleistungsbereiche des SGB, mithin auch für die Sozialhilfe nach dem SGB XII (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 125, 126 zum BSHG).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08

    Kriterien für eine Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10
    Es mag zwar durchaus sein, dass unter besonderen Voraussetzungen - etwa bei undurchsichtigen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen, widersprüchlichen Angaben in der Verfahrenskostenhilfeerklärung oder beim Vorliegen bestimmter Verdachtsmomente - auch die Vorlage von Kontoauszügen für längere Zeiträume gerechtfertigt sein kann (vgl. OLGR Celle 2009, 242, 244).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Letztlich gebietet auch hier der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 122, 248, 272 und BVerfG 1. Senat Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334) sowie aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK (BSG Beschluss vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4) , dass die Anforderungen, welche die Gerichte an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung Prozesskostenhilfe (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) stehen und ihre Erfüllung dem Hilfesuchenden nicht aus einem wichtigen Grund iS von § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar ist (OLG Celle Beschluss vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f) .

    Auch wenn sich hieraus nach der grundsätzlich maßgeblichen Sicht der entscheidenden Instanz im Einzelfall noch nicht stets eine abschließende Entscheidungsgrundlage ergeben mag und damit der Weg zu weiteren Erhebungen grundsätzlich eröffnet bleibt, ist doch das Vorliegen grundsätzlich geklärter und überschaubarer Verhältnisse Ausgangspunkt für die jeweils im pflichtgemäßen Ermessen stehende Entscheidung über Art und Inhalt der noch durchzuführenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl insgesamt OLG Celle vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f) .

    Indessen bedarf es bei einem Anforderungszeitraum von mehr als drei Monaten auch hier einer auf den Einzelfall bezogenen Angemessenheitsprüfung, an der es selbst ansatzweise fehlt (vgl OLG Celle vom 9.3.2010 aaO) .

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 168/12 B
    Letztlich gebietet auch hier der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 122, 248, 272 und BVerfG 1. Senat [3. Kammer] Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334 ) sowie aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK ( BSG Beschluss vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4), dass die Anforderungen, welche die Gerichte an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung Prozesskostenhilfe (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I ) stehen und ihre Erfüllung dem Hilfesuchenden nicht aus einem wichtigen Grund iS von § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar ist (OLG Celle Beschluss vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f).

    Auch wenn sich hieraus nach der grundsätzlich maßgeblichen Sicht der entscheidenden Instanz im Einzelfall noch nicht stets eine abschließende Entscheidungsgrundlage ergeben mag und damit der Weg zu weiteren Erhebungen grundsätzlich eröffnet bleibt, ist doch das Vorliegen grundsätzlich geklärter und überschaubarer Verhältnisse Ausgangspunkt für die jeweils im pflichtgemäßen Ermessen stehende Entscheidung über Art und Inhalt der noch durchzuführenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl insgesamt OLG Celle vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f).

    Indessen bedarf es bei einem Anforderungszeitraum von mehr als drei Monaten auch hier einer auf den Einzelfall bezogenen Angemessenheitsprüfung, an der es selbst ansatzweise fehlt (vgl OLG Celle vom 9.3.2010 aaO).

  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14

    Verfahrenskostenhilfe: Vorlage von Kontoauszügen mit Schwärzungen im Rahmen des

    Im Sozialleistungsrecht bestehen die Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen konkreter Verdachtsmomente gegen den Hilfesuchenden; es gibt keine Veranlassung, an die Mitwirkungspflichten des Antragstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung insoweit andere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1751 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Im Einzelfall kann es auch sachgerecht sein, die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen; das ermöglicht dem Gericht etwa eine Überprüfung, ob auf der Einnahmenseite tatsächlich nur die vom Antragsteller angegebenen Einnahmen vorhanden sind (vgl Oberlandesgericht (OLG) Celle, Beschluss vom 9. März 2010 - 17 WF 28/10 - juris).
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